Code of Conduct
Verhaltenskodex
der KLING GMBH
Carl-Benz-Str. 14-16
75217 Birkenfeld
I. Präambel
Die Firma KLING GmbH erkennt ihre soziale Verantwortlichkeit an. Insbesondere tragen sämtliche am Beschaffungsprozess Beteiligten als Mittler zwischen dem eigenen Unternehmen und den Anbietern auf den jeweiligen Beschaffungsmärkten Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten, gegenüber der Umwelt und gegenüber der Gesellschaft.
Die in diesem Code of Conduct beschriebenen ethischen Leitlinien sind insbesondere von den Grundsätzen des UN Global Compact, den ILO-Konventionen, der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen abgeleitet.
Die nachfolgenden Ziffern II bis IV bilden Mindeststandards und sollen Situationen vorbeugen, die die Integrität der Firma KLING GmbH und ihrer Mitarbeiter in Frage stellen können.
II. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz
Die Firma KLING GmbH verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Die Firma KLING GmbH verpflichtet sich bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen es tätig ist, zu beachten.
Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
III. Korruption/Kartellrecht/Zwangsarbeit/Kinderarbeit
a) Korruption
Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und (Kauf-)entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten:
Code of Conduct, KLING GmbH 2
Straftaten im Zusammenhang mit Amtsträgern:
Die Gewährung persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum) durch die Firma KLING GmbH und dessen Mitarbeiter an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für die Firma KLING GmbH oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, sind nicht erlaubt.
Straftaten im Geschäftsverkehr:
Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. Die Firma KLING GmbH muss seinen Mitarbeitern auferlegen, dass sich diese keine entsprechenden Vorteile versprechen lassen.
Geschäftsführung und Mitarbeiter der Firma KLING GmbH dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.
Die Firma KLING GmbH kann eine verbindliche Richtlinie zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veranstaltungen erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen des eigenen Unternehmens wie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt werden.
Die Firma KLING GmbH soll einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der kontaktiert werden kann, wenn Mitarbeiter der Firma KLING GmbH sich in einem Interessenkonflikt befinden, oder diese unsicher sind, ob ein Interessenkonflikt gegeben ist oder entstehen könnte. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Falle an Herrn Roberto La Spina.
b) Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Kartellrecht)
Die Firma KLING GmbH achtet den fairen Wettbewerb. Daher hält die Firma KLING GmbH die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insb. die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.
Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).
Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, soll die Firma KLING GmbH für seine Mitarbeiter einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der in Zweifelsfragen kontaktiert werden kann.
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c) Zwangsarbeit
Die Firma KLING GmbH lehnt jegliche Form von Zwangsarbeit ab.
d) Kinderarbeit
Die Firma KLING GmbH beachtet die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Die Firma KLING GmbH verpflichtet sich insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.
III. Grundsätze zur sozialen Verantwortung
a) Menschenrechte
Die Firma KLING GmbH respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.
b) Diskriminierung
Die Firma KLING GmbH verpflichtet sich, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.
c) Gesundheitsschutz
Die Firma KLING GmbH gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeits-platz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Die Firma KLING GmbH unterstützt eine stän-dige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
d) Faire Arbeitsbedingungen
Ein wertschätzender freundlicher Umgangston ist in der Firma KLING GmbH wichtig. Dies soll sowohl zwischen Kollegen/innen, als auch zwischen Führungskräften und Mitarbeitern stattfinden. Die Mitarbeiter müssen so eingearbeitet werden und Zugang zu Informationen haben, dass sie gute Arbeit leisten können. Nur mit gegenseitiger Hilfsbereitschaft und Arbeit im Team können optimale Ergebnisse erzielt werden. Jede Form von Mobbing oder Diskriminierung s. III b ist untersagt und der Geschäftsleitung anzuzeigen.
e) Umweltschutz
Die Firma KLING GmbH ist dem Ziel des Umweltschutzes für die heutigen und künftigen Ge-nerationen nachhaltig verpflichtet. Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Die Firma KLING GmbH unterstützt umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter.
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f) Geschäftsgeheimnisse
Die Firma KLING GmbH verpflichtet seine Mitarbeiter, Betriebs- / und Geschäftsgeheimnisse zu beachten. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen, darunter auch solche, die von Geschäftspartnern zur Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellt wurden, dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt. Insbesondere wird auch auf den sogenannten Musterschutz hingewiesen.
IV. Einhaltung
Es bleibt der Firma KLING GmbH unbenommen, für sich und seine Mitarbeiter weitergehende Verhaltensrichtlinien mit höheren Anforderungen an ethisches Handeln einzuführen.
Die Firma KLING GmbH verpflichtet sich, seinen Beschäftigten die in diesem Code of Conduct geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt zu machen.
gez. Firma KLING GmbH